AGB
Allgemeines Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung der RA Tools Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers Vergütung und Zahlung Haftung Änderung des Angebots von AYDEN Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten an RA Tools Schlussbestimmungen
1. ALLGEMEINES
Die DCP Solutions GmbH GmbH, Vaterstettener Straße 9a, 85598 Baldham (nachfolgend "AYDEN") ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Online-Plattform, durch Einbindung in fremde Online-Plattformen sowie über Applikationen für mobile Endgeräte („Apps“, alle Mittel zusammen „RA-Tools“) die Buchung von Fahrdienstleistungen. Die Leistung von AYDEN besteht nur in der Vermittlung eines Beförderungsanspruchs gegen einen von AYDEN unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“) als Geschäftsbesorgung für den Nutzer, nicht in der Erbringung von Fahrdienstleistungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Geschäftsbesorgungen von AYDEN. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen, für die AYDEN dem Nutzer einen direkten Anspruch gegen einen FDL verschafft.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von AYDEN dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 VERTRAGSVERHÄLTNISSE
AYDEN erbringt die im Rahmen der RA-Tools dargestellten Fahrdienstleistungen nicht selbst. AYDEN verschafft dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegen einen von AYDEN unabhängigen FDL.
Dafür schließt AYDEN in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem FDL, die dem Nutzer einen Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers“). Der Nutzer wird daraus selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom FDL zu verlangen.
AYDEN und der Nutzer vereinbaren nur eine Geschäftsbesorgung und keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von AYDEN enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von AYDEN verauslagte Beförderungsvergütung an den FDL.
2.2 VERTRAGSSCHLUSS
Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die RA-Tools oder telefonisch an AYDEN ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.
AYDEN übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt AYDEN nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.
Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von AYDEN per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen AYDEN und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem FDL selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung des FDL an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem FDL geltend zu machen.
3. REGISTRIERUNGSPFLICHT DES NUTZERS FÜR DIE NUTZUNG DER RA TOOLS
Der Nutzer steht gegenüber AYDEN dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an AYDEN übermittelt, vollständig und zutreffend sind. Registrierungen mittels automatisierter Verfahren sind untersagt.
4. AUSGEWÄHLTE INHALTE DES BEFÖRDERUNGSVERTRAGES ZU GUNSTEN DES NUTZERS
Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann vom FDL fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit AYDEN vereinbart wurden.
Für den von AYDEN zu beschaffenden Beförderungsanspruch des Nutzers direkt gegen den FDL gelten folgende Bedingungen:
4.1 FAHRTARTEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit zwischen Transferfahrten, Stundenbuchungen wählen.
Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der FDL diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des FDL auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5.2 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.
4.1.1 Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).
4.1.2 Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt und endet im Stadtgebiet des Abholortes. Ermöglicht der FDL auf Wunsch des Gastes die Beendigung der Fahrt außerhalb des Stadtgebiets des Abholortes oder werden die enthaltenen Freikilometer oder die Buchungsdauer überschritten, führt dieser Mehraufwand zu zusätzlichen Kosten, insbesondere dadurch, dass der FDL in das Stadtgebiet des Abholortes zurückfahren muss.
4.2 ABHOLZEIT
Die vereinbarte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung von AYDEN angegebene Abholzeit.
Soweit der Nutzer im Fall von Flughafenabholung oder Abholung an einem Fernverkehrsbahnhof bei der Buchung eine korrekte Flug- bzw. Zugnummer angegeben hat und damit eine Verfolgung der Ankunftszeit von Flug oder Zug ermöglicht, verschiebt sich bei Ankunftsabweichungen die vereinbarte Abholzeit entsprechend.
4.3 FAHRZEUGKLASSE/FAHRZEUGMODELL, UPGRADE
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise “Business Class“, ”Business Van“, ”First Class“, oder “Electric Class”) wählen.
Die im Rahmen der RA-Tools abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.
Je nach Verfügbarkeit ist AYDEN die Vornahme eines Upgrades von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (etwa „Business Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich.
4.4 BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT, FOLGEN 4.4.1 GEPÄCK, TIERE
Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein.
Übergepäck, Sperrgepäck wie z.B. ein Rollstuhl, Waffen oder Tiere, die der Nutzer mitführen möchte, sind bei der Buchung anzugeben. Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren verweigern; das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind. Das Verweigerungsrecht besteht nicht, wenn lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt wird, zur Mitnahme verpflichten.
Ermöglicht der FDL die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren, können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten).
4.4.2 BEFÖRDERUNG VON KINDERN UND MINDERJÄHRIGEN
(A) KINDER Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
(B) MINDERJÄHRIGE Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen kann durch den FDL abgelehnt werden. Die Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt werden soll.
4.4.3 ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL
Die von AYDEN für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.
Der FDL kann die Beförderung verweigern, soweit seine Fahrzeugkapazitäten hinsichtlich der Anzahl an Fahrgästen und Gepäckstücken oder der zulässigen Gewichtslast überschritten werden.
4.4.4 FAHRTAUSFÜHRUNG
(A) Der Nutzer/Fahrgast ist für die Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Verkehrsregelungen verantwortlich, soweit für ihn selbst, insbesondere für mitgeführte Kinder, Tiere oder Gepäck, maßgeblich. Der FDL kann die Ausführung der Fahrt bei Verstößen des Nutzers/Fahrgastes verweigern. Ansprüche auf Entschädigung bestehen dann nicht.
(B) Der Nutzer/Fahrgast ist verantwortlich für die von ihm zu vertretenden Verunreinigungen oder Schäden am Fahrzeug.
(C) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, wenn der Nutzer/Fahrgast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Dasselbe gilt bei Bedrohungen und Belästigungen des FDL oder Dritter.
4.5 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN (A) STORNIERUNGEN (i) Transferfahrten und Stundenbuchungen können bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenfrei storniert werden. Individuelle Abweichungen sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und haben Vorrang.
Bei zu später Stornierung gemäß besteht ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß Buchungsbestätigung.
(B) UMBUCHUNGEN Änderungen von Fahrtmodalitäten können je nach regionaler Verfügbarkeit der FDL möglich sein, als Neubuchungen anzusehen. Die Änderungen können zudem Zusatzkosten verursachen (vgl. Ziffer 5.2 unten).
4.6 VERHALTEN IM FAHRZEUG
(A) Während der gesamten Beförderung gilt im Fahrzeug für den Fahrgast die Anschnallpflicht.
(B) Alle Fahrgäste müssen den Anweisungen des Fahrers Folge leisten.
(C) Im Fahrzeug ist das Rauchen untersagt. Dem Nutzer/Fahrgast obliegt die Einhaltung lokaler Rauchverbote.
5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
5.1 PREISE, ABRECHNUNG
(A) Die Vergütung des von AYDEN im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Nutzer besorgten Beförderungsanspruchs setzt sich aus der Geschäftsbesorgungsvergütung und der Beförderungsvergütung des FDL zusammen. Der angegebene Preis im Rahmen der RA-Tools sowie in der Buchungsbestätigung enthält alle Steuern und Trinkgelder.
(B) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vom Nutzer angegebenen Fahrtwunsch hinausgehen und daher im Rahmen der Buchungsbestätigung nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
(C) Änderungen der Fahrtmodalitäten durch den Nutzer können zusätzlich zu dem ursprünglich vereinbarten Preis gemäß Buchungsbestätigung kostenpflichtig sein (vgl. Ziffer 5.2 unten).
5.2 AUSWIRKUNGEN VON LEISTUNGSÄNDERUNGEN DES FDL AUF DIE VERGÜTUNG
(A) Bei Transferfahrten, Langstreckenfahrten und Fahrten auf Abruf umfasst die vereinbarte Vergütung die Strecke vom Abholort zum Zielort gemäß Buchungsbestätigung.
Pro Umweg, Zwischenstopp oder weiteren Zielen auf Wunsch des Nutzers/Fahrgastes fallen zusätzliche Kosten an, vgl. Ziffer 4.1.1 oben.
(B) Bei Stundenbuchungen werden durch den FDL zusätzliche Kilometer sowie eine über die Buchungsdauer hinausgehende Inanspruchnahme des Fahrzeugs separat in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug muss am ursprünglich geplanten Fahrtziel im Stadtgebiet des Abholortes zurückgegeben werden, wenn nicht die vereinbarte Buchungsdauer oder Freikilometer überschritten werden sollen.
(C) Fahrten auf Abruf können bei den durch den FDL zur Verfügung gestellten Raten den Zahlungsbetrag beeinflussen.
5.3 WARTEZEITEN, NICHTABHOLUNG (A) Wartezeiten, die durch den FDL bei Transferfahrten nicht durch den Nutzer verschuldet sind, sind in der Vergütung enthalten, vgl. Ziffer 4.2 oben. Darüber hinausgehende Wartezeiten können Zusatzkosten verursachen.
(B) Erscheint der Fahrgast nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort, wird die Fahrt vollständig in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn der Nutzer/Fahrgast entgegen Ziffer 4.4 oben nicht beförderungsfähig ist.
5.4 ZAHLUNGSWEISEN
(A) Der Nutzer kann die Vergütung nach Maßgabe der im Rahmen der RA-Tools angegebenen Zahlungsmethoden begleichen. Für Kreditkartenzahlungen gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters des Nutzers.
(B) Der Nutzer hat alle mit der Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren zu tragen, insbesondere Transaktionsgebühren von Banken, Kreditkartengebühren oder andere vergleichbare Kosten.
5.5 MAHNUNGEN, RÜCKBELASTUNGEN
(A) Bei ausbleibenden Zahlungen erhält der Nutzer von AYDEN schriftliche Mahnungen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr erhoben werden. Erfolgt nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, kann der Geschäftsbesorgungsvertrag außerordentlich gekündigt werden.
(B) Rücklastschriften aufgrund unzureichender Kontodeckung, einer vom Nutzer angegebenen falschen Kontoverbindung oder eines ungerechtfertigten Widerspruchs des Nutzers führen zu einer zusätzlichen Gebühr. AYDEN behält sich vor, weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer geltend zu machen.
5.6 RECHNUNGEN, ZAHLUNGSFRIST
(A) Rechnungen werden dem Nutzer elektronisch als PDF zur Verfügung gestellt.
(B) Rechnungen sind sofort fällig.
5.7 GUTSCHEINE
(A) Gutscheine sind nur einmalig und nicht in Kombination mit anderen Gutscheinen einlösbar. Gutscheine sind nicht gegen Bargeld einlösbar.
(B) AYDEN behält sich das Recht vor, Gutscheine ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. HAFTUNG
6.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- AYDEN übernimmt keinerlei Haftung für Tätigkeiten der beauftragten Subunternehmen. AYDEN bietet über ein Netz von angeschlossenen Unternehmen und Partnern umfassende Transportlösungen an. AYDEN besitzt oder betreibt keine Fahrzeuge zum Zweck der professionellen Personenbeförderung. Alle Unternehmen, die im Namen von AYDEN Dienstleistungen erbringen, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sie tätig sind, lizenziert und versichert.
- In keinem Fall ist AYDEN oder einer seiner Unterauftragnehmer oder verbundenen Unternehmen haftbar oder verantwortlich für Schäden jeglicher Art, die durch eine Verzögerung bei der Ausführung oder ein Versäumnis bei der Ausführung, ganz oder teilweise, einer ihrer Verpflichtungen in Verbindung mit den Dienstleistungen verursacht werden, wenn eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis teilweise auf Feuer, Erdbeben, Wetter, Verkehr, Straßenbau, Streiks, staatlich verhängte Embargos, Überschwemmungen, höhere Gewalt, kriegerische oder terroristische Handlungen, behördliche oder hoheitliche Maßnahmen, Unruhen, Verspätungen von Flug- oder Bodenbeförderungsunternehmen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von AYDEN, seinen Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen liegen.
6.2 INHALT DER RA TOOLS AYDEN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte der RA-Tools. Für die Inhalte von Drittwebseiten, auf die die RA-Tools verlinken, übernimmt AYDEN keine Haftung.
6.3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS AYDEN haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Zugangs zu den RA-Tools entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch technische Störungen, Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von AYDEN liegende Ursachen entstehen.
6.4 FREISTELLUNG
Der Nutzer stellt AYDEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung der RA-Tools durch den Nutzer entstehen.
6.5 GEGENSTÄNDE IM FAHRZEUG
Für vergessene, verlorene oder gestohlene Gegenstände im Fahrzeug übernimmt AYDEN keine Haftung.
7. ÄNDERUNG DES ANGEBOTS VON AYDEN
AYDEN behält sich das Recht vor, das Angebot der RA-Tools jederzeit zu ändern oder einzustellen.
8. SCHUTZ VON INHALTEN, EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN RA TOOLS
Die Inhalte der RA-Tools, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos und Software, sind urheberrechtlich geschützt.
Der Nutzer darf die Inhalte der RA-Tools nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten nutzen und nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigen, verbreiten oder anderweitig verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AYDEN.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 GESAMTVERTRAG
Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen AYDEN und dem Nutzer dar. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.2 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Nutzer kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9.3 ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
9.4 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: München, Mai 2024